Energieausweis - was das ist und wozu man ihn braucht

Seit 2009 für alle Eigentümer von Wohngebäuden Pflicht

Der Energieausweis ist ein Dokument, in dem Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes enthalten sind. So soll ein Vergleich zwischen Immobilien ermöglicht werden. Im Prinzip sollen Miet- oder Kaufinteressenten auf einen Blick sehen können, wie energieeffizient die Immobilie tatsächlich ist, um dann entsprechend eine Miet- oder Kaufentscheidung fällen zu können. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf haben potenzielle Mieter oder Käufer das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer einzufordern. Mit der Novelle der Bundesregierung vom 15.10.2013 wurden viele neue Regelungen bezüglich energetischen Anforderungen an Immobilien und bei deren Verkauf und Vermietung beschlossen. Ab dem 1.5.2014 gelten dadurch deutlich verschärfte Standards in Deutschland. Es wurden Energieeffizienzklassen (Klasse A+ bis H) eingeführt, ähnlich wie man es bei Elektrogeräten kennt. Seit 2020 löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EnEV ab und legt alle energetischen Vorgaben an Gebäuden fest.

Gesetzliche Vorgaben des Energieausweises

Der Energieausweis ist grundsätzlich nur 10 Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden. Bei der Beantragung eines neuen Energieausweises sollten die Eigentümer jedoch zwischen zwei verschiedenen Arten unterscheiden – dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis – die auch jeweils unterschiedliche Aussagekraft und eigene Kriterien haben.

Der Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis sagt nur etwas über den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie aus. Der theoretische Bedarf wird anhand der Anlagentechnik und der Bausubstanz von einem Fachmann errechnet. Durch den ermittelten Wert können Bewohner dann besser einschätzen, wie viel Energie bei durchschnittlicher Nutzung verbraucht wird.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ermittelt dagegen den tatsächlichen Verbrauch eines Hauses. Dafür werden z.B. Heizkostenabrechnungen herangezogen.

Das müssen Sie beachten:

  • Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien sind ab dem oben genannten Zeitpunkt die Werte des Energieausweises bereits in der Insertion anzuzeigen. Interessenten muss bei jeder Besichtigung eine Kopie des Ausweises ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bis zu 15.000,- € bestraft.
  • Im Bereich der Neubauten muss seit 2016 eine Reduktion des Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich 20% erfolgen.
  • Beim Verkauf von Häusern mit Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, muss ein Austausch bei Konstanttemperaturheizkesseln innerhalb von zwei Jahren nach Übernahme erfolgen.
  • Aushang des Energieausweises bei Immobilien mit starkem Publikumsverkehr.

Dies bedeutet für alle Verkäufer und Vermieter von Immobilien, dass ein den neuen Gesetzlichkeiten entsprechender Energieausweis erstellt werden muss, sofern kein gültiger vorliegt. Als professioneller Immobilienvermittler erstellen wir diesen Energieausweis für Sie kostenlos, sofern Sie uns einen Auftrag zur Vermarktung Ihrer Immobilie erteilen. Nutzen Sie dieses besondere Angebot gleich und füllen das Kontaktformular aus. Wir beraten Sie gerne individuell - passend zu Ihrer Immobilie.

Kontaktdaten
Karlstrasse 20  ·  72138 Kirchentellinsfurt

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Erreichbarkeit
Mo. - So.: 6:00 - 22:00 Uhr

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